Zusatzvereinbarung für die Fremdwährungsvergütung

Auf dem Vertragsmodul „Vereinbarung für die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel“ sind die Gebühren in Schweizer Franken angegeben (Abbildung rechts).

Besondere Bedingungen für Fremdwährungsvergütungen für Kredit- und Debitkartenzahlungen:

Gemäss Ziffer 4.3 werden die Mindest-Kommissionssätze und/oder Transaktionsgebühren in Fremdwährungen quartalsweise veröffentlicht. Die nachfolgenden Umrechnungstabellen beinhalten die jeweils gültigen Umrechnungskurse. Basis für die Berechnung sind die durchschnittlichen Umrechnungskurse der vorgehenden drei Monate.

Umrechnungstabelle für Mindest-Kommissionssätze und Transaktionsgebühren:

1. Quartal 2007


4. Quartal 2006
3. Quartal 2006
2. Quartal 2006
1. Quartal 2006

Gemäss Ziffer 4.1 werden zwei verschiedene Umrechnungsverfahren angewendet.
Nachfolgend sind alle Währungen aufgeführt, welche im direkten Verfahren umgerechnet werden.

Direkte Umrechnung:

Währung

Indirekte Umrechnung:

Gebührenliste

Alle nicht aufgeführten Währungen werden gemäss Ziffer 4.1 Absatz 2 im indirekten Verfahren umgerechnet.

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Vereinbarung für die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel


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